Baukindergeld – Förderung für Familien mit Wohneigentum

Baukindergeld – Förderung für Familien mit Wohneigentum

Im vergangenen Jahr hat der Staat erkannt, dass es immer mehr Familien schwer haben, sich den Traum von den eigenen vier Wände zu erfüllen. Der wesentliche Grund besteht darin, dass die Hypothekenzinsen zwar nach wie vor auf einem geringen Niveau liegen, aber die Immobilienpreise in den letzten fünf Jahren zum Teil drastisch angestiegen sind.

Es kommt aber noch ein weiterer Aspekt hinzu, nämlich dass die Banken seit spätestens zwei Jahren mehr Wert auf die persönliche Bonität der Kunden legen, sodass eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital schwierig geworden ist. All diese und noch weitere Gründe haben dazu geführt, dass in Deutschland rückwirkend zum 1. Januar 2018 das sogenannte Baukindergeld eingeführt wurde.

Worum handelt es sich beim Baukindergeld?

In einem Satz formuliert ist das Baukindergeld eine staatliche Förderung, welche Familien unter bestimmten Bedingungen erhalten, wenn sie Wohneigentum besitzen. Dabei geht es ausschließlich um privat genutzten Wohnraum, also um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, um ein Reihenhaus oder um eine Eigentumswohnung.

Die Förderung in Form des Baukindergeldes soll vor allem Eigenkapital darstellen, welches in die Baufinanzierung eingebunden werden kann. Durch diesen „Eigenkapitalzuschuss“ wird es oftmals sogar wahrscheinlicher, dass die Bank eine positive Kreditentscheidung fällt. Die näheren Einzelheiten zum Baukindergeld erfahren Sie in unserem Beitrag in den folgenden Abschnitten.

Wer erhält das Baukindergeld?

Neben der bereits erwähnten Tatsache, dass das Baukindergeld nur für Familien bestimmt ist, die Wohneigentum besitzen, gibt es noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie mindestens ein im Haushalt lebendes Kind haben, denn das Baukindergeld richtet sich ausschließlich an Familien mit Kindern.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Bedingung zu beachten, nämlich dass Ihr jährliches Bruttoeinkommen eine gewisse Grenze nicht überschreiten darf. Diese Einkommensgrenze ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder und sieht wie folgt aus:

  • 90.000 Euro bei einem Kind
  • 105.000 Euro bei zwei Kindern
  • 120.000 Euro bei drei Kindern

Mit Recht erscheinen Ihnen diese Einkommensgrenzen vermutlich relativ hoch, sodass eine Vielzahl von Familien die Möglichkeit hat, das Baukindergeld zu beantragen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen einer Person beträgt nämlich in Deutschland aktuell etwa 35.000 Euro.

Selbst bei zwei Vollverdienern in der Familie wäre die Einkommensgrenze bei einem Kind mit 90.000 Euro noch über 20.000 Euro höher als das Durchschnittseinkommen. Daran lässt sich ableiten, dass beim Baukindergeld nicht ausschließlich Familien mit einem geringen Einkommen unterstützt werden sollen, sondern auch die sogenannten Durchschnittsverdiener. Interessant ist auch, dass das Baukindergeld mit einigen KfW Programmen kombinieren lässt.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Während es einige staatliche Förderungen gibt, die nicht besonders transparent und zum Teil auch recht kompliziert sind, trifft dies auf das Baukindergeld nicht zu. Die Bedingungen sind einfach und dies bezieht sich ebenfalls auf die Höhe der staatlichen Förderung.

Das Baukindergeld beträgt pro Kind 1.200 im Jahr, wobei natürlich die jeweiligen Eltern das Geld erhalten. Zwei Einschränkungen gibt es in dem Zusammenhang allerdings. Zum einen wird das Baukindergeld maximal für drei Kinder gezahlt, sodass Sie insgesamt pro Jahr nicht mehr als 3.600 Euro erhalten können.

Zum anderen findet die Auszahlung nicht zeitlich unbegrenzt oder bis zur Volljährigkeit des Kindes statt, sondern stattdessen ist festgelegt, dass das Baukindergeld für einen Zeitraum von exakt zehn Jahren ausbezahlt wird. Dies trägt natürlich ebenfalls zur Planungssicherheit bei, denn wenn Sie beispielsweise zwei im Haushalt lebende Kinder haben, können Sie sich darauf verlassen, insgesamt 24.000 Euro an Baukindergeld zu erhalten. Dieses Geld kann selbstverständlich im Zuge einer Baufinanzierung als Eigenkapital eingeplant werden.

Die Rolle des Baukindergeldes als Eigenkapital

In erster Linie wurde das Baukindergeld ins Leben gerufen, damit wieder mehr Familien mit Kindern die Chance haben, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Dabei erfüllt das Baukindergeld insbesondere eine wichtige Aufgabe, indem es als zusätzlich oder einziges Eigenkapital dient.

Insbesondere jüngere Familien haben nämlich oftmals das Problem, dass sie zum Zeitpunkt der geplanten Immobilienfinanzierung noch nicht genug Eigenkapital angespart haben, um dies in die Finanzierung einzubinden. Seit einer neuen EU-Richtlinie sind die Banken allerdings deutlich strenger geworden, was die Mindesteigenkapitalquote angeht.

Daher kann das Baukindergeld sogar dazu beitragen, dass eine Finanzierung überhaupt genehmigt wird, was vielleicht ohne die staatliche Förderung nicht erfolgt wäre. Da das Baukindergeld also als Eigenkapital eine wichtige Funktion hat, ist es sicherlich interessant, an dieser Stelle grundsätzlich auf die Vorteile einer Baufinanzierung mit Eigenkapital einzugehen.

Eigenkapital in der Immobilienfinanzierung mit mehreren Vorteilen

Es gibt einige Vorteile, von denen Sie profitieren, falls Sie in Ihre geplante Immobilienfinanzierung Eigenmittel einbinden können. Den ersten Vorteil haben wir im Zuge des Baukindergeldes bereits genannt, nämlich dass die Kreditzusage durch die Bank mit Eigenkapital deutlich wahrscheinlicher ist, als wenn es sich um eine Vollfinanzierung handeln würde.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie meistens einen deutlich günstigeren Kreditzins zahlen, wenn Sie eine bestimmte Eigenkapitalquote vorweisen können. Beläuft sich diese auf mindestens 20 bis 25 Prozent, ist es sogar wahrscheinlich, dass Sie bei ansonsten guter Bonität und einer Zinsbindung von beispielsweise zehn Jahren den Immobilienkredit zu einem Zinssatz von unter 1,5 Prozent erhalten können. Der dritte Vorteil des Eigenkapitals besteht darin, dass Ihre finanzielle Belastung moderater ausfällt. Warum ist das so?

Wenn wir einmal davon ausgehen, dass Sie einen Finanzierungsbedarf von insgesamt 250.000 Euro haben, weil die zu erwerbende Immobilie 220.000 Euro kostet und zudem Kaufnebenkosten von 30.000 Euro hinzukommen. Würden Sie über kein Eigenkapital verfügen, betrüge die monatliche Kreditrate bei einer anfänglichen Tilgung von drei Prozent und einem Zinssatz von 2,5 Prozent daraus resultierend 1.145,83 Euro.

Können Sie hingegen zumindest die Nebenkosten durch Eigenkapital abdecken, sodass Sie nur einen Immobilienkredit in Höhe von 220.000 Euro benötigen, würde sich die monatliche Kreditrate aufgrund der geringeren Darlehenssumme und auch des etwas günstigeren Zinssatzes von 1,9 Prozent auf nur noch 898,33 Euro belaufen. Da das Baukindergeld als Eigenkapital zählen kann, ist es demzufolge mit der staatlichen Förderung möglich, eine geringere finanzielle Belastung zu schaffen.

In der Übersicht sind es demzufolge die folgenden drei wesentlichen Vorteile, von denen Sie beim Baukindergeld bzw. beim Eigenkapital in der Baufinanzierung als solches profitieren können:

  • Wahrscheinlichere Kreditzusage
  • Geringere finanzielle Belastung
  • Günstigerer Zinssatz

Zudem ist die gesamte Finanzierung natürlich etwas stabiler, wenn Sie mehr Eigenkapital haben und somit weniger Fremdkapital benötigen.

Baukindergeld – jetzt schnell beantragen?

Das Baukindergeld ist natürlich immer gekoppelt an ein Eigenheim und im Zusammenhang mit der daraus resultierende Finanzierung. Aktuell sind die Voraussetzungen für einen Immobilienkauf sicherlich recht günstig, denn zum einen sind die Hypothekenzinsen gering und zum anderen zumindest in einigen Städten die Immobilienpreise noch moderat.

Zwar sind die Preise für Immobilien in den letzten Jahren bereits deutlich gestiegen, aber da Experten davon ausgehen, dass dieser Trend auch zukünftig anhalten wird, werden die Häuser und Eigentumswohnungen in den nächsten Jahren voraussichtlich noch teurer werden.

Es gibt aber noch einen anderen Grund, warum es jetzt sinnvoll sein kann, das Projekt Eigenheim in Angriff zu nehmen. Der Topf, der vom Bund für die Auszahlung des Baukindergeldes eingerichtet wurde, ist natürlich zeitlich nicht unbefristet mit Geldmitteln befüllt.

Daher kann es sein, zumal der Zuspruch in der Bevölkerung bisher relativ groß war, dass das Baukindergeld vielleicht nur noch für ein bis zwei Jahre ausreicht und Anträge anschließend nicht mehr genehmigt werden. Daher sollten Sie nicht allzu lange zögern, wenn Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren ohnehin geplant haben, ein neues Haus zu bauen oder sich ein Eigenheim zuzulegen. Dies gilt natürlich ebenfalls für Familien, die bereits in den eigenen vier Wänden leben.

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